Steuervorteil nutzen: Ihren Arbeitsweg clever absetzen und bares Geld sparen!

September 19, 2025

In Deutschland gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen, und eine der effektivsten ist die Absetzung der Kosten für den Arbeitsweg. Wer die Möglichkeit nutzt, den Arbeitsweg von der Steuer abzusetzen, kann nicht nur bares Geld sparen, sondern auch seine Steuererklärung erheblich optimieren. In diesem Artikel erläutern wir ausführlich, wie Sie Ihre Fahrtkosten zu Ihrem Arbeitsplatz als Werbungskosten angeben können, welche Regeln dabei zu beachten sind und wie sich dies auf Ihre Steuerlast auswirkt.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrem Beruf haben. Diese Kosten können von der Steuer abgesetzt werden und mindern somit das zu versteuernde Einkommen. Zu den gängigsten Werbungskosten gehören:

  • Fahrtkosten zum Arbeitsplatz (Arbeitsweg)
  • Arbeitsmittel (z.B. Computer, Fachliteratur)
  • Fortbildungskosten
  • Berufsbekleidung

Die Absetzbarkeit der Fahrtkosten

Die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sind einer der wichtigsten Posten, wenn es um die Werbungskosten Arbeitsweg geht. Arbeitnehmer können die Kosten für ihre Fahrten mit dem eigenen Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder sogar mit dem Fahrrad steuerlich geltend machen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu berechnen.

1. Entfernungspauschale

Die häufigste Methode zur Absetzung der Fahrkosten ist die Entfernungspauschale. Diese Pauschale beträgt derzeit 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,35 Euro für jeden weiteren Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Hier ein einfaches Beispiel zur Veranschaulichung:

Wenn Sie einen Arbeitsweg von 15 km haben und an 220 Tagen im Jahr fahren, können Sie folgende Berechnung vornehmen:

  • 15 km x 220 Tage = 3300 km
  • 3300 km x 0,30 Euro = 990 Euro

In diesem Beispiel könnten Sie also 990 Euro als Werbungskosten ansetzen.

2. Tatsächliche Kosten

Alternativ zur Entfernungspauschale können Sie auch die tatsächlichen Kosten für Ihre Fahrten angeben. Hierbei müssen alle Ausgaben, wie Benzin, Wartungskosten, Versicherung und Abschreibung des Fahrzeugs, sorgfältig dokumentiert werden. Diese Methode kann sich vor allem für Arbeitnehmer lohnen, die eine hohe Fahrleistung oder spezifische Reisekosten haben.

Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, können Sie die tatsächlichen Kosten für Fahrkarten und Abonnements absetzen. Hierzu zählen:

  • Monatskarten
  • Jahreskarten
  • Einzel- und Tageskarten

Alle diese Kosten sind vollständig abzugsfähig, wenn Sie die entsprechenden Belege aufbewahren. Beispielweise, wenn Sie eine Monatskarte für 80 Euro kaufen und diese für 12 Monate nutzen, können Sie 960 Euro als Werbungskosten geltend machen.

Fahrtkosten mit dem Fahrrad

Wenn Sie zur Arbeit mit dem Fahrrad fahren, können Sie ebenfalls eine Pauschale geltend machen. Hierbei beträgt die Pauschale:

  • 0,05 Euro pro gefahrenem Kilometer für jeden Arbeitstag

Hier ein einfaches Beispiel: Wenn Sie mit dem Fahrrad an 220 Tagen jeweils 10 km zur Arbeit fahren:

  • 10 km x 220 Tage = 2200 km
  • 2200 km x 0,05 Euro = 110 Euro

In diesem Beispiel könnten Sie 110 Euro für Ihre Fahrradausgaben ansetzen.

Besondere Regelungen und Ausnahmen

Es gibt einige spezielle Regelungen, die Sie beachten sollten, wenn es um die Absetzung des Arbeitsweges von der Steuer geht:

  • Wenn Sie mehrere Arbeitsstätten haben, können Sie für jede Arbeitsstätte die Entfernungspauschale berechnen.
  • Bei Umzügen oder Dienstreisen können zusätzlich Kosten anfallen, die ebenfalls steuerlich absetzbar sind.
  • Wenn Sie vorübergehend an einem anderen Standort arbeiten, können auch die Fahrten dorthin abgesetzt werden.

Tipps zur maximalen Steuerersparnis

Um sicherzustellen, dass Sie die maximalen Steuervorteile aus Ihren Fahrtkosten ziehen, sollten Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Bewahren Sie alle Belege und Fahrkarten auf.
  • Führen Sie ein Fahrtenbuch, wenn Sie den tatsächlichen Aufwand geltend machen wollen.
  • Verifizieren Sie regelmäßig, ob sich Ihre Fahrtstrecken oder –kosten ändern.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Änderungen im Steuerrecht.

Fragen und Antworten

Wie viel kann ich für meinen Arbeitsweg absetzen?

Die Höhe der absetzbaren Kosten hängt von der zurückgelegten Entfernung und den verwendeten Transportmitteln ab. In der Regel können Sie 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 km und 0,35 Euro für jeden weiteren Kilometer absetzen.

Was muss ich beachten, wenn ich das Homeoffice nutze?

Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, können Sie auch die Fahrtkosten zu gezielten Arbeitsstätten absetzen, jedoch nicht die Fahrtkosten zum eigenen Wohnort.

Wie kann ich meine Werbungskosten am besten dokumentieren?

Führen Sie ein Fahrtenbuch oder sammeln Sie Ihre Quittungen und Belege für Fahrkarten und andere Aufwendungen, um Ihre Werbungskosten lückenlos nachweisen zu können.

Fazit

Die Absetzung des Arbeitsweges von der Steuer kann Ihnen helfen, signifikante Beträge zu sparen. Mit den richtigen Informationen und einer sorgfältigen Dokumentation Ihrer Fahrtkosten können Sie Ihre Steuerlast deutlich verringern. Nutzen Sie die oben genannten Tipps und Methoden, um das Maximum aus Ihren Werbungskosten herauszuholen. Beginnen Sie noch heute, Ihre Fahrtkosten zu dokumentieren, um im nächsten Jahr von den Steuervorteilen zu profitieren!